AMBULANTE PFLEGE
Immer mehr Menschen entscheiden sich bei Pflegebedürftigkeit oder im Alter weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Mit qualifizierter Unterstützung durch ausgebildetes Pflegepersonal ist dies meist sehr gut möglich.
Wir helfen und unterstützen Sie zu Hause bei Langzeiterkrankungen, nach einem Krankenhausaufenthalt und bei Pflegebedürftigkeit.
Unsere Leistungen stimmen wir mit Ihnen entsprechend Ihrer individuellen Wünsche und unseres Angebotes ab.
GRUNDPFLEGE
Dazu zählen z. B. aktivierende Körperpflege, Hilfen beim An- und Auskleiden, Lagern, Baden, Hilfen zur Nahrungsaufnahme sowie Versorgung bei Inkontinenz.
Nähere Auskünfte über Möglichkeiten und Finanzierung bei den jeweiligen Ansprechpartnern.
BEHANDLUNGSPFLEGE
Nach ärztlicher Anweisung und Verordnung übernehmen wir z.B. Wundpflege, Verbandswechsel, Injektionen, Überwachung und Abgabe von Medikamenten, Wechsel von Blasenkathetern bei Frauen, Einläufe, Blutzuckertests und Blutdruckkontrollen.
Wir können im Rahmen der Pflegeversicherung den von uns betreuten Kunden und Patienten zusätzlich anbieten:
- Reinigung des Lebensbereiches
- Versorgung der Wäsche
- Einkäufe und Besorgungen
BERATUNG
- Durchführung von Pflegekontrolleinsätzen nach § 37 Abs. 2 SGB XI
- Beratungen zum Gebrauch von Hilfsmitteln
- Beratungen zu Pflegeproblemen und deren Finanzierung
- 2-stündige Schulung und Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld
KOSTEN
Häusliche Krankenpflege wird von den Krankenversicherungen gewährt, sofern dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden bzw. verkürzt oder die ärztliche Behandlung gesichert werden kann. Voraussetzung dafür ist eine vom Hausarzt ausgestellte Verordnung häuslicher Krankenpflege und deren Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse.
Häusliche Pflege als Leistung der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen in einen der fünf Pflegegrade eingruppiert wurden.
FLYER PFLEGEVERSICHERUNG
Der Flyer bietet alle aktuellen Informationen zur Pflegeversicherung.
herunterladenFolgende Sachleistungsbeträge stehen Ihnen für Leistungen durch die Sozialstation zur Verfügung:
- Pflegegrad 2: 761,00 €
- Pflegegrad 3: 1.432,00 €
- Pflegegrad 4: 1.778,00 €
- Pflegegrad 5: 2.200,00 €
Im Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 125,00 € zur Verfügung.
Hilfebedürftige, welche die Voraussetzungen für den Erhalt eines Pflegegrades nicht erfüllen, können häusliche Pflege als Sozialhilfeleistung beanspruchen, wenn Einkommen und Vermögen des Antragstellers die im Bundessozialhilfegesetz genannten Grenzen nicht übersteigen.
Ebenso können alle Leistungen gegen Privatabrechnung erbracht werden.
FINANZIERUNG
Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen entsprechend des festgelegten Pflegegrades ab. Darüber hinausgehende Leistungen werden direkt mit unseren Kunden und Patienten im Rahmen des Pflegevertrages privat abgerechnet.
Privat versicherte Patienten erhalten die Abrechnungen selbst.